Neue EU-Regelung: Überweisungen können an falschen Namen scheitern

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Neue EU-Regelung: Überweisungen können an falschen Namen scheitern


Seit Kurzem greift eine neue EU-Vorgabe, die Banküberweisungen sicherer machen soll – und genau das sorgt aktuell bei vielen für Verwirrung.

Die Regelung verpflichtet Banken dazu, den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abzugleichen, bevor eine Überweisung ausgeführt wird. Das Ziel: betrügerische Überweisungen sollen frühzeitig gestoppt werden, etwa wenn jemand versucht, Geld auf ein Konto mit abweichendem Namen zu schicken.

Was harmlos klingt, kann im Alltag aber Folgen haben:
Wenn der Name nicht exakt mit den Bankdaten übereinstimmt, kann es passieren, dass die Überweisung blockiert oder eine Warnmeldung angezeigt wird.
Beispiel: Wer statt „Christiane Jantz“ z. B. „Jantzeseiten Webdesign“ oder „Frau Jantz“ einträgt, könnte plötzlich eine Fehlermeldung sehen.

Was wichtig zu wissen ist:

  • Daueraufträge sind normalerweise nicht betroffen – sie gelten als bestehende, geprüfte Zahlungen.

  • Problematisch wird es bei manuell eingegebenen oder neuen Überweisungen.

  • Je nach Bank kann der Absender den Vorgang trotzdem bestätigen oder muss den Namen korrigieren.

Damit Zahlungen reibungslos ankommen, sollte der Empfängernamen genau so eingegeben werden, wie er auf dem Konto hinterlegt ist.

Meine korrekten Bankdaten:
Empfänger: Christiane Jantz
IBAN: DE[xxxx]

Sollte eine Bank dennoch eine Warnung anzeigen: keine Sorge, das Konto ist natürlich korrekt. In solchen Fällen hilft meist ein kurzer Hinweis an mich oder die Bank.

Ich finde die Idee grundsätzlich sinnvoll – Sicherheit ist wichtig. Aber wie so oft bei neuen Systemen: die Praxis ist manchmal etwas hakelig. Wer also plötzlich eine Fehlermeldung bekommt, weiß jetzt, woran es liegt.

Stand: 07.10.2025

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